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Das Abenteuer-Paket beinhaltet:
  • Hotel + Frühstück
  • 1 Tag Eintritt + folgender Öffnungstag frei (bitte
    Öffnungszeiten
    beachten)!
→ Buchbar für Anreisen bis 02.11.2024

MEHR INFO

 

Abenteuer-Paket

Genießt einen entspannten Familienausflug mit zwei Tagen Freizeitspaß im BELANTIS AbenteuerReich und übernachtet in einem unserer Partnerhotels.

Unsere Partnerhotels liegen in der Umgebung des Parks und bieten sich auch zur Erkundung der Leipziger Innenstadt und des Leipziger Neuseenlands an.

Enthält Eure Buchung einen Halloween-Tag ist der Besuch bis 20 Uhr ebenfalls enthalten (s. Öffnungszeiten).

 

Reiseunterlagen

 

Eure Reiseunterlagen inklusive der Eintrittskarten für das BELANTIS AbenteuerReich erhaltet Ihr direkt nach der vollständigen Zahlung der Buchung per E-Mail zugesandt und könnt diese selbst zu Hause ausdrucken.

 

Besuchstage

 

Während des Buchungsvorgangs könnt Ihr im letzten Schritt vor der Bezahlung Euren gewünschten Besuchstag angeben. Ihr wählt den ersten Tag im Park, der zweite, kostenlose Tag im Park ist dann automatisch der folgende Öffnungstag. Eine weitere Reservierung ist nicht notwendig.


Das Arrangement beinhaltet


  • ► Übernachtung/-en in der gebuchten Zimmerkategorie

  • ► reichhaltiges Frühstück

  • ► 1 Tagesticket für das BELANTIS AbenteuerReich

  • ► 2. Tag frei im BELANTIS AbenteuerReich (nur gültig am nächsten Öffnungstag)

  • ► Enthält Eure Buchung einen Halloween-Tag, ist das Abendprogramm ebenfalls enthalten (alle Grusel-Labyrinthe außer "Im Bann des Schwarzen Sheriffs" sind inklusive)

 

► ab 65,90 € pro Person
      je nach gebuchtem Hotel und gewähltem Reisedatum

 

Beherbungssteuer der Stadt Leipzig

 

Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis, abgerundet auf volle Cent. Die Beherbungssteuer ist nicht im Reisepreis enthalten und am letzten Tag des Aufenthaltes, in der Regel also bei der Abreise, in der Unterkunft zu entrichten. 

 

Von der Beherbungssteuer sind befreit:
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson
  • Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen; ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson
  • Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.